Mittwoch, 27. Januar 2016

22. Stellungnahme zu Benny

 Ein Kommentar eines Facebook-Users, vor der 2. Verhandlungsrunde.

Vorab, ich habe nichts persönlich gegen Benny, ich würde diese Meinung bei jedem anderen auch vertreten.
Desweiteren steht es mir nicht zu, sein Tun rechtlich zu bewerten. Das hat in der Vergangenheit zu genug Diskussionen geführt und deswegen muss sich ja auch das Gericht damit beschäftigen.
Auch ist mir die Höhe eines evtl. Strafmaßes vollkommen egal, da mir nur wichtig ist, dass sein Handeln als unrechtmäßig eingestuft wird.
Nun haben wir den Fall.
Suche im Wald, keine Nachforschungsgenehmigung, unsachgemäße Bergung und keine "Umgehende" Fundmeldung.
Aufgrund der schwammigen Gesetzeslage wird nun der Sachverhalt der Unterschlagung geklärt.
Auch hier lässt die Gesetzeslage Raum zur evtl. Schuld oder Unschuld Bennys.
Es ist durchaus möglich, dass Benny freigesprochen wird und dieses Urteil wäre dann rechtskräftig und stellt dann die aktuelle Auslegung der aktuellen Gesetzeslage dar.
Den meisten Sondlern ist jedoch nicht bewusst, was ein Freispruch bedeuten würde.
Es würde bedeuten, dass die aktuellen Gesetze, insbesondere die Denkmalschutzgesetze ( mit NFGs in den meisten Bundesländern,Fundmeldungen und ehrenamtlichen Sondlern in rechtlichen Grauzonen)nicht ausreichen, ein Bodendenkmal vor unsachgemäßer Bergung , entzug von wissenschaftlichen Auswertungen und evtl. Unterschlagung zu schützen.
Die Konsequenz wird sein, dass die Länder sich mit schärferen, klareren Gesetzen und härteren Strafen zur Wehr gegen Sondler setzen werden.
Aus der Sicht der Archäologen hat Benny der Wissenschaft keinen Gefallen getan. Der Schatz hätte noch als Bodendenkmal hunderte von Jahren in der Erde verbringen können.
Es ist ein Irrglaube, in der heutigen Zeit, in der den Ländern das Geld fehlt, bestünde ein Interesse die Zusammenarbeit mit Sondlern Infrastrukturell und damit finanziell auszuweiten.
Man wird das, was noch im Boden liegt, schützen.
Wer das nicht erkennt, dem fehlt die Weitsichtigkeit die Zusammenhänge zu erkennen.
Unser Hobby hat keine große Lobby und die Politik wird der Archäologie unter dem Aspekt des Kulturgutschutzes und der Tatsache, dass Kulturgut Allgemeingut ist, folgen.
Dann wären für die meisten dieTage des sorgenfreien Sondelns vorbei.
Soviel zu meiner Sicht der Dinge.
Es liegt nun am Richter.
Glückbekundungen für einen Freispruch Bennys haben genauso ihre Berechtigung.

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