Das werden jetzt vielleicht manche denken, wenn sie sich den Scan und den Text dazu durchlesen werden. Es hat aber durchaus einen Sinn, dass er hier auftaucht, denn ich möchte hier einen weiteren Aspekt des Hobbys "Sondengehen/Sondeln" beleuchten, den der Recherche.
Es funktioniert auch umgekehrt: Viele Sondengänger, bzw. alle, die auch wirklich sicher sein wollen etwas zu finden, recherchieren bevor sie suchen gehen. Das geschieht gerne mal in den unwirtlichen Monaten des Jahres, wenn der Boden hart und gefroren ist oder aber auch in den wirtlichen, wenn der Acker schon bestellt ist. Häufig werden alte Chroniken durchgeblättert, in der Hoffnung auf ein interessantes Ereignis oder an ein Gebäude wie eine Motte, die heute nicht mehr besteht. Natürlich hilft es auch Funde besser in die Dorfgeschichte einzuordnen wie es mir bereits bei den Franzosenknöpfen gelang. (
hier,
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Es ist daher gerade bei Nachforschungen in alten Quellen, die bisher niemand transkribiert hat, geradezu unerlässlich, die alte Schrift lesen zu können. Ein Beispiel sei hier gegeben, welches mir dankenswerterweise von einem Landwirt zur Verfügung gestellt wurde, welches ich für ihn auch transkribiert habe. Zu erwähnen sei hier noch, dass es bis 1901 keine geregelte Orthographie auf deutschem Raum gab (hier nachzulesen:
Orthographische Konferenz von 1901) und bereits vorher viele nach Gehör schrieben. Auch der Buchstabe "u" wurde selten bis gar nicht benutzt, denn man kannte diese Unterscheidung in der lateinischen Schrift nicht. Es wurde für beide Laute ("u" und "v") der Buchstabe "v" verwendet. Vermeintliche Schreibfehler sind daher beabsichtigt, da diese auch im Original vorkommen. So lautet Köln "Cölln" oder Kirchspiel "Kerspel".
Thema ist dabei der Verkauf des Holtsteeger Kate (Lage wird ganz unten noch einmal geklärt) in Spellen von Peter Weihe an Albrecht Hüchtenbrock im Jahre 1612. Diese wurde dann an seinen Sohn Albert Gisbert Hüchtebrock vererbt und hier im Jahre 1652 noch einmal bestätigt.
Wir
Philips Herchenbuks Hoffrichter Derich Weyers Vnd
Peter
zu Hausses, beide Lathen der hochwürdigen HochWohlgeborenen Frau-
wen
Abbatissinnen, alß auch dessen Woll Ehrwürdigen Hoch vnd wollgelehrten
Herren
Seniorrs vnd Capittuls des Kaiserlichen Freyen Adelichen welt-
lichen
Stiffts zu Sandt Merrirs
in Capitolio binnen Cölln. Hoffgerichts
zu
Winnerstwick. Thun kundt zeugen vnd bekennen Krafft dieses
Brieffs,
Nachdem der HochwolEdelgeboren vnd Gestrenger Herr Albrecht
Huchtenbroich
Landrost zu Schermbeck Anno
1612
durch getroffenen Kauff
an
sich bracht, von dem Hochgelehrten Herrn Doctores Peter Weihe, die Kaat-
stadt
die HoltSteegh genant im Kerspel Spellen gelegen. Weils vermut-
lich
beide Handen Affgestorben. Hat der Jtziger auch HochwolEdelgeboren
vnd Gestrenger Her Albrecht Huchtenbroich Erbkamerher
ihro Furste Dhlt.
zu
Cleve, Herr zu Gartrop
de nous zwey henden gewonnen ahn glten
Kaatstadt.
Vnd sich selbsten neben seinen eltisten Sohn Albrecht Jürgen Huchten-
broich,
nach Verthatiganck Vnd
außrichtungs davon Leibgewins gerechtigkeiten, vor-
mongh
vnd ferneren inhalts Latenbuch daran behanden lassen vnd in gedachtes La-
then vnd Gewinsbuch schreiben vnd versicheren lassen.
Sonder geferdt vnd avgelist
In Verkundt der Warheit haben wir Hoffrichtter vnd
Lathen vurßl Vnsere
ge-
wonliche Siegelen an dieses tegenswordigen Leibgewinsbrieff
auß begheren vnd ent-
fangener gerechtigkeit halben wissentlich thun hangen.
So geben Rheinberck in
dem iahr nach der heilsamer geburt Vnsers Herrn und erlösers
Jesu Christi Tausent
Sechshundert
fünffzigh zwey. ahm zwelfften tagh Monats Marty.
Quelle: Privatbesitz, Herr Bernhard Jordans, Heeger Hof Mehrstraße 80, 46562 Voerde-Spellen